Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Ehesache?) (>§ 126 FamFG im Kontext) (>Früher) Bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Analog (§ 270 I 1 FamFG >Text). 3. Wie wäre bei Häufung zu entscheiden? 1. Sind parallele Verfahren zulässig? a. Grundsatz: Bei anderweitiger Einreichung eines gleichartigen (Gegen-)Antrags gilt die Sperre der Rechtshängigkeit nach § 261 III Nr.1 ZPO (dazu) (anwendbar über § 113 I 2 FamFG >Text). b. Gibt es in Ehesachen Ausnahmen? (a) Bei beiderseitigen Scheidungsanträgen: str.: a) Ggf. ja: Grds. liegt derselbe Gegenstand vor, aber eine Härtescheidung könnte ggf. anderweitig anhängig gemacht werden, vgl. Zöller[26.] 606 ZPO R.15, vgl. Philippi FamRZ 2000,526. b) Nein: Der spätere Scheidungsantrag ist grds. nur als Gegenantrag im ersten Verfahren zulässig; bei getrennter Einreichung wäre zu verbinden bzw. als unzulässig abzuweisen, BGH DRsp 2006/371 = FamRZ 2006,260. Ob die Scheidungsanträge auf verschiedene Gründe gestützt werden, ist unerheblich, soweit beide [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen