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Vollstreckung nach FGG-Regeln

(Verf/366)
Autor: Brückel

Nur für Altverfahren (dazu)   (Neuverfahren ab 1.9.2009: >Zwang /  >Vollstreckung)

(>Bei Europa-Bezug /  >ZPO-Regeln)

Sonderfragen bei:

-Sorge: Die Entscheidung ist als solche nicht vollstreckbar (dazu).

-Umgang: >Dazu  

(>Vermittlungsverfahren, § 52a FGG)

-Kindesherausgabe: >Dazu

-Versorgungsausgleich:

-Wird die VA-Entscheidung vollstreckt?

-Wenn im Verfahren jemand nicht mitwirkt

Vollstreckung nach § 33 FGG:

-Welche Grundlagen der Vollstreckung müssen vorliegen?

-Welche Vollstreckungsmittel kommen in Betracht?

-Ausschreibung zur Festnahme? Nicht möglich, OLG Stuttgart DRsp 2009/25511.

-Gerichtliches Verfahren/ Einwände  

(>Anhörungen?)

-PKH für die Vollstreckung?