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Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) 4. Rechtsmittel pp. / 5. Vollstreckung 1. Grundlagen: a. Welche Verfahrensart gilt? Es handelt sich um eine FGG-Sache (dazu), die als isoliertes Verfahren durchgeführt werden kann oder als Folgesache (dazu) im Scheidungs-Verbund. Letzteres wäre aber selten praktisch (dazu). b. Ist eine Verbindung mit anderen Verfahren zulässig? Mit isolierten Sorge-Verfahren ja, Rahm/ Künkel IIIB R.1221. c. Ist der Richter zuständig? Ja (wegen des Vorbehalts in § 14 I Nr.7 RPflG). 2. Sind Eilanordnungen möglich? Einstweilige Anordnungen sind sowohl innerhalb isolierter sachkongruenter (dazu) Hauptsache-Verfahren möglich (dazu) als auch im Verbund (dazu); ein isolierter Antrag nur auf einstweilige Anordnung ist jedoch unzulässig, vgl. AG Kamenz FamRZ 2005,124. 3. Verfahrensablauf/ Entscheidung: a. Grundsätze: (a) Betr. Herausgabe: Die Regeln über das Verfahren wegen der elterlichen Sorge gelten entsprechend (dazu), OLG Brandenburg FamRZ [...]
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