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Rechtsanwälte beim Familiengericht

(Verf/224)
Autor: Brückel

Nur für Altverfahren (dazu)  (>Neues Recht)

Generelle Fragen:

-Besteht Anwaltszwang? >Dazu (>Neuverfahren ab 1.9.2009)

-Ist ein Anwalt beizuordnen?

-Bei PKH  (>Umfang der Beiordnung)

-In sonstigen Fällen

-Entpflichtung

-Anwaltsmandat:

-Ist die Bestellung wirksam?

-Vollmacht des Anwalts  

-Bei Gütergemeinschaft: Hier gilt § 1452 BGB (Text), Ensslen FamRZ 1998,1078

-Ende des Auftrags

-Welche Folgen hat die Bestellung für das Verfahren?

-Ausscheiden des Bevollmächtigten

-Verkehrsanwalt

-Allgemeine Sorgfaltspflichten des Anwalts/ Haftung der Partei für den Anwalt (Menü)  

-Gebühren des Anwalts (Menü)

Wenn Anwaltszwang besteht:

-Zulassung des Anwalts  

-Vollmacht des Anwalts  

-Welche Folgen hat eine Missachtung des Anwaltszwangs?

-Grundsätze

-Ist eine Scheidung mit 1 Anwalt dennoch möglich?

Wenn nicht:

Dann kann die Partei den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Anwalt oder eine andere befugte Person (dazu) vertreten lassen (§ 79 ZPO)