Rechtsanwälte beim Familiengericht
(Verf/224)
Autor: Brückel
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht)
Generelle Fragen:
-Besteht Anwaltszwang? >Dazu (>Neuverfahren ab 1.9.2009)
-Ist ein Anwalt beizuordnen?
-Bei PKH (>Umfang der Beiordnung)
-Anwaltsmandat:
-Bei Gütergemeinschaft: Hier gilt § 1452 BGB (Text), Ensslen FamRZ 1998,1078
-Welche Folgen hat die Bestellung für das Verfahren?
-Ausscheiden des Bevollmächtigten
-Allgemeine Sorgfaltspflichten des Anwalts/ Haftung der Partei für den Anwalt (Menü)
Wenn Anwaltszwang besteht:
-Welche Folgen hat eine Missachtung des Anwaltszwangs?
-Ist eine Scheidung mit 1 Anwalt dennoch möglich?
Wenn nicht:
Dann kann die Partei den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Anwalt oder eine andere befugte Person (dazu) vertreten lassen (§ 79 ZPO)
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