Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Litauen: Ehesachen

(Ausland / Hauptmenü ) 1. Rechtsgrundlage: Ehe- und Familiengesetzbuch vom 16.7.1969 i.d.F. vom 16.12.1999 (EFG). 2. Anzuwendendes Recht: a. Litauisches IPR: (a) Grundlagen (vgl. Ravlusevicius IPRax 2003,272, IPRax 2003,298; statt UdSSR ist jetzt Litauen zu lesen, Bergmann/ Ferid S.34): (aa) Wenn beide Litauer sind: Eine in Deutschland nach deutschem Recht ausgesprochene Eheauflösung wird als wirksam anerkannt, "wenn zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe beide Ehegatten außerhalb der Grenzen der UdSSR lebten" (Art.211 III EFG). (ab) Wenn einer Deutscher geworden ist (dazu): Eine in Deutschland nach deutschem Recht ausgesprochene Eheauflösung wird als wirksam anerkannt, "wenn zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe wenigstens einer der Ehegatten außerhalb des Gebiets der UdSSR lebte" (Art.211 II EFG). (b) Bedeutung: Auf Grund der versteckten Rückverweisung (dazu) ist hier grds. deutsches Recht anwendbar (dazu). b. Litauisches Scheidungsrecht: Geregelt in Artt.33 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen