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Länder alphabetisch geordnet: Afghanistan (vgl. generell IPRax 2005,383): a) IPR: Keine Rückverweisung, Rahm/ Künkel VIII R.81. b) Scheidung: Nach Art.183 ff ZGB; ggf. sind außergerichtliche Vermittler zu bestellen (dazu), OLG Hamburg FamRZ 2001,1007. Ob das ZGB noch gilt, ist nicht feststellbar, daher gilt deutsches Scheidungsrecht, KG DRsp 2005/7472 = FamRZ 2002,166. Das ZGB ist seit dem 17.7.1998 aufgehoben, daher gilt für die Scheidung ungeschriebenes hanafitisches Recht, AG Korbach FamRZ 2002,612. c) Sorge: Die Alleinsorge des Vaters verstößt grds. nicht gegen den hiesigen ordre public, AG Korbach FamRZ 2002,633. Dass kein das Kindeswohl berücksichtigendes Verfahren vorgesehen ist, verstößt gegen den deutschen ordre public, OVG Berlin-Brandenburg FamRZ 2015,66. Angola: Eine Rück- oder Weiterverweisung (dazu) kommt in Betracht, wenn ein Ehegatte nachträglich eine andere Staatsangehörigkeit (dazu) erworben hat; dann ist für das Familienstatut das Recht des [...]
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