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(>Scheidungsrecht) 1. Rechtsgrundlage: Muslim Family Law Ordinance vom 15.7.1991. 2. Nachehelicher Unterhalt: Ein Anspruch auf Unterhalt besteht nicht. Die Morgengabe (dazu) ist hier kein Unterhalt (da nicht auf die Bedürftigkeit abgestellt wird), OLG Zweibrücken DRsp 1998/124 = FamRZ 1997,1404. [...]
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