Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Stets zu prüfen! / >Nr.1 gilt nicht für Trennungsunterhalt, arg. § 1361 III BGB) (>§ 1579 im Kontext) 3. War die Ehe-Dauer "kurz"? / 4. Grobe Unbilligkeit? 1. Gesetzeslage: ".. soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten .. grob unbillig wäre, weil 1. die Ehe von kurzer Dauer war; .." (§ 1579 Nr.1 1.HS BGB). 2. Was ist hier mit "Ehedauer" gemeint? 1) Eigentliche Ehedauer (§ 1579 Nr.1 1.HS BGB): (a) Grundsatz: Als Ehedauer gilt nur die Zeit von der Heirat bis zur Zustellung des zur Scheidung führenden Antrages, BGH DRsp 1995/6918 = FamRZ 1995,1405, BGH DRsp 2011/6824 = NJW 2011,1582 = FamRZ 2011,791 [37]. (b) Bei Auslandszustellung: Die dafür benötigte besondere Zeitdauer ist abzuziehen, OLG Düsseldorf DRsp 2000/6712. (c) Bei Zweit-Verfahren: Ein früherer erfolgloser Scheidungsantrag ist ohne Bedeutung, BGH DRsp 1992/3619 = FamRZ 1986,886 = NJW 1986,2832. (d) Wenn die Scheidung vorzeitig beantragt wird: Die Zeit ist nicht zu [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen