(>Was ist außerdem zu prüfen?) (>§ 1579 im Kontext) 3. Ist ein Vergehen "schwer"? / 4. Grobe Unbilligkeit? 1. Gesetzeslage: ".. soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten .. grob unbillig wäre, weil .. 3. (2.) der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat" (§ 1579 Nr.3 (Nr.2) BGB). 2. Hat G ein Verbrechen bzw. vorsätzliches Vergehen begangen? a. Was muss dazu vorliegen? (a) Verurteilung? Ist nicht erforderlich, OLG Karlsruhe FamRZ 2001,833 LS. (b) Rechtswidrigkeit: Muss (wegen § 12 StGB) vorliegen; G wäre aber für Notwehr beweispflichtig, OLG Düsseldorf DRsp 1994/8737 = NJW 1993,3078 = FamRZ 1994,896. (c) Vorsatz: Nach dem Gesetzeswortlaut nötig; bedingter Vorsatz genügt, BGH DRsp 1997/2634 = FamRZ 1997,483 = NJW 1997,1439. (d) Schuld: (da) Grundsatz: Schuld muss vorliegen ("schuldig gemacht"). (db) Bei [...]