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Stichtage Anfangsvermögen

(Gü/71)
Autor: Brückel

(>Vermögen /  >Stichtage zum Endvermögen)    (>§ 1374 im Kontext)

Grundlagen:

-Lag überhaupt Vermögen vor?

Beim Anfangsvermögen eines jeden Ehegatten handelt es sich um den Saldo der Aktiva (dazu) und Passiva (dazu) im maßgeblichen Stichtag (s.u.) (§ 1374 I BGB).

-Welchen Wert hat es?

-Bewertungsregeln (Menü)

-Unabänderlich?

-Umwertung

-Auch negativ?

-Darlegung/Beweis: >Dazu

Welche Stichtage gelten für die Bewertung?

-Echtes Anfangsvermögen1374 I BGB): >Dazu

-Dem Anfangsvermögen später hinzuzurechnende Werte1374 II BGB):

-Anwendbar/ Bedeutung?

(>Vermögen oder Einkommen?)

(>Zuordnung der Zuwendung zu einem Empfänger)

(>Sind Belastungen wie Nießbrauch abzuziehen?)

(>Bei Verwendungen)

-Welcher Bewertungszeitpunkt gilt dann?

-Saldoproblem (Verrechnung mit früherem Minus?)  

-Die privilegierten Erwerbsfälle:

-Erwerb von Todes wegen

-Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

-Schenkung

-Ausstattung

-Sonstige?