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(>Grundsätze / >§ 1374 II BGB? / >Zu berücksichtigen als unvererbbare Aktivposten?) 2. Sonstige Belastungen zugunsten Dritter / 3. Bewertung der Belastung 1. Sind Belastungen zugunsten des Zuwendenden (des künftigen Erblassers) abzuziehen? a. Besonderheiten bei privilegiertem Erwerb (dazu): (a) Bei Immobilien-Übertragung: (aa) Ab 6.5.2015: Dass der Wert des Nießbrauchs auf dem übertragenen Grundstück i.d.R. durch Zeitablauf immer geringer wird, ist ebenfalls ein privilegierter Vermögenserwerb, der grds. nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt, BGH DRsp 2015/10346 = FamRZ 2015,1268 = NJW 2015,2334 [19]. Auf ein Einstellen des absinkenden Werts des Nießbrauchs kann sowohl beim Anfangs- als auch beim Endvermögen verzichtet werden, so dass i.d.R. eine Bewertung nach Zeitabschnitten entfällt, BGH DRsp 2015/10346 = FamRZ 2015,1268 = NJW 2015,2334 [24]. Nur falls der Wert des Nießbrauchs (ausnahmsweise) aus anderen Gründen gestiegen sein sollte, ist dessen Wert vom [...]
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