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(>Kommt eine Zurechnung zum Anfangsvermögen in Betracht?) (>§ 1374 im Kontext) 1. Liegt ein Erwerb "als Ausstattung" vor? a. Gesetzeslage: "Vermögen, das ein Ehegatte .. als Ausstattung erwirbt, wird .. hinzugerechnet .." (§ 1374 II BGB). b. Was ist gemeint? Im Güterrecht gilt der gleiche Begriff wie bei § 1624 BGB (dazu), z.B. Aussteuer und Zuwendungen zum Berufsstart, Rahm/ Künkel IV R.335.1. Nur Verschiebungen von Gegenständen aus dem Vermögen des einen (des Elternteils) in das Vermögen des anderen (des Kindes), so dass Arbeitsleistungen nicht darunterfallen, BGH FamRZ 1987,910 = NJW 1987,2816. 2. Schenkung oder Ausstattung? Wenn sich Adressat und Verwendungszweck von größeren Zuwendungen von Eltern bzw. Schwiegereltern nicht aufklären lassen, kommt vorrangig Ausstattung in Betracht, AG Stuttgart DRsp 2000/4317 = FamRZ 1999,655. [...]
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