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(Anrechte / Hauptmenü ) Altes Recht (dazu) (>Neues Recht) (>Art des Anrechts) 1. Was ist das? Eine Form betrieblicher Altersversorgung (seit 1998), bei welcher der Arbeitgeber ein Wahlrecht hat, in welcher Weise im Versorgungsfall geleistet wird, vgl. Borth FamRZ 2001,882, Glockner-Goering FamRZ 2002,282. 2. Wie wäre ein solches Anrecht auszugleichen? a. Grundsätze: str.: a) Allenfalls güterrechtlich: Eine betriebliche Altersversorgung durch Kapitalzahlung ist allenfalls güterrechtlich auszugleichen, OLG Saarbrücken NJW-RR 2000,293 = DRsp 1999/11385. Wenn eine Auszahlung wahlweise als Einmalkapital oder in Jahresraten vorgesehen ist (Bosch GmbH): Nur güterrechtlich, wenn das Rentenwahlrecht durch den Arbeitgeber bis zum Ende der Ehezeit nicht ausgeübt wurde, OLG Bamberg FamRZ 2001,997 = DRsp 2002/6008. Dass das Versorgungskapital in 10 Jahresraten ausgezahlt werden soll, macht daraus keine Rente, OLG Oldenburg FamRZ 2007,53, OLG Hamburg DRsp 2007/19307 = FamRZ 2007,734. [...]
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