- Welche Anrechte sind einzubeziehen?
- Anrechte bei bestimmten Berufen
- Terminologie (was kann im Versorgungsausgleich auszugleichen sein?)
- Unverfallbarkeit
- Anrechte bei besonderen Beamten (bei Ehezeitende)
- Anrechte bei Postbediensteten
- Anrechte bei der Bahn
- Anrechte von Lehrern pp.
- Anrechte bei Landwirten
- Anrechte von Abgeordneten / Pfarrern
- Anrechte von (Versicherungs-) Vertretern
- Anrechte von Gesellschaftern
- Gehört das Anrecht seiner Art nach in den Versorgungsausgleich?
- Gehört das Anrecht seiner Herkunft nach in den Versorgungsausgleich?
- Zeitpunkt des Erwerbs des Versorgungs-Anrechts
- Anrechte aus privaten Versicherungen im Versorgungsausgleich
- Konkurrenz von Altersrente und Erwerbsminderungs-Rente
- Konkurrenz von Versorgungsrente und Anwartschaft
- Konkurrenz von Altersrente und Altersrentenanwartschaft
- Ruhegeld
- Zusatzbeträge
- Versorgungskonto o.ä.
- (Mehrstufige) Gesamtversorgung/ Direktzusage
1. Wo kommt das vor? Als Überbrückungszahlung des Arbeitgebers bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb. 2. Ist das Ruhegeld im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen? Grds. liegt keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung vor; daher ist das Ruhegeld allenfalls dann als laufende Versorgung in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn bereits das niedrigste Eintrittsalter in den Ruhestand erreicht ist, OLG Karlsruhe DRsp 1998/2335 = FamRZ 1998,629. [...]
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