Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Ist ein Anrecht bereits unverfallbar? a. Dem Grunde nach: (a) Was ist die Rechtsgrundlage? (aa) Gesetz: § 1b BetrAVG, vgl. BGH DRsp 1993/853 = FamRZ 1992,411 = NJW 1992,1103, Reinecke NJW 2001,3515. Unverfallbare Anrechte können ggf. nach § 4 BetrAVG beim Wechsel des Arbeitgebers mitgenommen werden, vgl. Schnitker/ Grau NJW 2005,11. Die Voraussetzungen für den Eintritt von Unverfallbarkeit wurden zum 1.1.2018 auf Grund der Mobilitätsrichtlinie abgesenkt, vgl. Scholer FamRZ 2017,1821. (ab) Vertrag: Die Unverfallbarkeit kann vereinbart werden, BGH DRsp 2007/14124. (b) Wann ist Unverfallbarkeit gegeben? Wenn Anrechte in ihrem Wert durch die künftige berufliche oder betriebliche Entwicklung nicht mehr beeinträchtigt werden können, sind sie unverfallbar, BGH DRsp 1994/4857 LS = FamRZ 1982,899 = NJW 1982,1989. Verfallbar ist ein Anrecht, wenn es bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb erlischt; dass für den Erhalt des Anrechts ein Antrag erforderlich ist, steht der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen