(>Besteht an sich ein Anspruch?) 1. Ist ein Auskunftsanspruch generell ausgeschlossen? a. Falls die Auskunft irrelevant ist: (a) Gesetzeslage: Auskunft wird nur geschuldet, "soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist" (§ 1605 I 1 BGB). (b) Bedeutung: Wenn die Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann, besteht darauf kein Anspruch, BGH DRsp 1994/3042 = FamRZ 1994,1169 = NJW 1994,2618, BGH DRsp 2020/16644 = NJW 2020,3721 = FamRZ 2021,28 [10]. Eine Stufenklage ist dann insgesamt abweisungsreif (dazu) und VKH kann verweigert werden, OLG Saarbrücken DRsp 2018/12443. Wenn die einkommensunabhängigen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs nicht dargelegt sind (dazu), ist die Auskunftsklage abzuweisen, OLG Hamm FamRZ 2005,1839 /1, OLG Brandenburg DRsp 2007/2750 = FamRZ 2007,288. Wenn S evident leistungsunfähig ist, Büte FPR 2006,463. Auskunft wird geschuldet, wenn sie für den [...]