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1. Wird auch der unbestimmte Zahlungsantrag schon rechtshängig (dazu)? a. Überhaupt? Mit der Zustellung der Stufenklage werden sämtliche Anträge gleichzeitig rechtshängig, auch soweit sie nicht beziffert sind, BGH DRsp 1995/6906 = FamRZ 1995,797, OLG Celle DRsp 1998/16638 = FamRZ 1998,684. Damit tritt die Hemmung der Verjährung ein (dazu), BGH DRsp 2017/4973 = FamRZ 2017,900 = NJW 2017,1954 [26]. b. In welcher Höhe? (a) Grundsätze: Die Zustellung der Stufenklage begründet die Rechtshängigkeit des Zahlungsantrages in beliebiger Höhe (wichtig für § 1613 BGB >dazu), BGH DRsp 1995/6906 = FamRZ 1995,797, OLG Celle DRsp 1998/16638 = FamRZ 1998,684, BGH DRsp 2017/4973 = FamRZ 2017,900 = NJW 2017,1954 [26]. (b) Bei Mindest-Bezifferung: >Dazu. 2. Welche Bestimmtheitsanforderungen gelten hier? a. Antrag auf Auskunft: (a) Auskunft über das Einkommen (dazu): (aa) Grundsätze: Die klagende Partei muss mit ihrem Antrag Punkt für Punkt festlegen, welche Angaben sie braucht, [...]
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