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(>Wenn stattdessen die Stufenklage für erledigt erklärt wird: Kostenentscheidung?) 2. Übergang = Erledigung? / 3. Nach Übergang 1. Wie kommt es bei einer Stufenklage zum Wechsel der Stufe? a. Grundsätze: (a) Wann wird auf die nächste Stufe übergegangen? str.: a) Nur auf Antrag, OLG Karlsruhe DRsp 1997/7650 = FamRZ 1997,1224, OLG Brandenburg DRsp 2008/12929 = FamRZ 2006,1772, Zöller[30.] 254 ZPO R.11. Nach Entscheidung auf der Auskunftsstufe darf das Gericht nicht von Amts wegen Fortsetzungstermin bestimmen, BGH DRsp 2015/666 = FamRZ 2015,247 /2 [13], OLG Stuttgart DRsp 2021/14644. Eine Fortsetzung ohne Antrag wäre ein schwerer Verfahrensfehler, OLG Brandenburg FamRZ 2017,238. b) von Amts wegen: MüKo-ZPO[4.] 254 ZPO R.23. (b) Kann eine Stufe übersprungen werden? Der Kläger kann (nach § 264 Nr.2 ZPO >Text i.V.m. § 113 I 2 FamFG >Text) auch eine Stufe überspringen, BGH DRsp 2000/10422 = NJW 2001,833. (c) Wann ist ein Wechsel frühestens zulässig? Auf die [...]
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