- Sind Erwerbseinkünfte als Arbeitnehmer/ Beamter anzurechnen?
- Laufender Grund-Arbeitslohn (bzw. -gehalt)
- Sind erhaltene Vorsorgeleistungen als Einkommen anzurechnen?
- Sind Entgelte für Überstunden, Sonntagsarbeit, Akkord heranzuziehen?
- Sind Entgelte für Nebentätigkeiten beim Unterhalt heranzuziehen?
- Ist ein 13. Gehalt für Unterhalt heranzuziehen?
- Sind Sozialzuschläge für den Unterhalt heranzuziehen?
- Sind Zulagen als Einkommen anzurechnen?
- Sind Leistungsprämien als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Jubiläumszuwendungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Gewinnbeteiligungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Abgeltungen für nicht genommenen Urlaub als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Sachbezüge/ Vergünstigungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Spesen/ Reisekostenerstattungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Trennungsgelder, Montageprämien pp. als Einkommen heranzuziehen?
- Ist Trinkgeld als Einkommen anzurechnen?
- Vermögensbildung/ Vermögenswirksame Leistungen
(>Sonstige Aufwandsentschädigungen) 1. Worum handelt es sich? Um Zulagen für auswärtigen Arbeitseinsatz. Es kann sich um einen Sonderfall der Erschwerniszulage handeln, Niepmann/Seiler[14.] R.817. 2. Als Einkommen anzurechnen? Ja, soweit nicht konkret ein entsprechender tatsächlicher Mehraufwand dargelegt wird (§ 287 ZPO >Text i.V.m. § 113 I 2 FamFG >Text), Leitlinien Köln 7/99 (39.:S/ 26.:G). Sie sind nach Abzug eines gewissen Bonus anzurechnen, soweit kein realer Mehraufwand besteht, Niepmann/Seiler[14.] R.817, R.839, vgl. BGH FamRZ 1982,887 = NJW 1982,1983. [...]
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