- Sind Erwerbseinkünfte als Arbeitnehmer/ Beamter anzurechnen?
- Laufender Grund-Arbeitslohn (bzw. -gehalt)
- Sind erhaltene Vorsorgeleistungen als Einkommen anzurechnen?
- Sind Entgelte für Überstunden, Sonntagsarbeit, Akkord heranzuziehen?
- Sind Entgelte für Nebentätigkeiten beim Unterhalt heranzuziehen?
- Ist ein 13. Gehalt für Unterhalt heranzuziehen?
- Sind Sozialzuschläge für den Unterhalt heranzuziehen?
- Sind Zulagen als Einkommen anzurechnen?
- Sind Leistungsprämien als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Jubiläumszuwendungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Gewinnbeteiligungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Abgeltungen für nicht genommenen Urlaub als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Sachbezüge/ Vergünstigungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Spesen/ Reisekostenerstattungen als Einkommen heranzuziehen?
- Sind Trennungsgelder, Montageprämien pp. als Einkommen heranzuziehen?
- Ist Trinkgeld als Einkommen anzurechnen?
- Vermögensbildung/ Vermögenswirksame Leistungen
3. Auslandszulagen 1. Zulagen für bestimmte Personengruppen: a. Ministerialzulage o.ä.: Sie ist Gehalt, OLG Köln DRsp 1994/12527 = FamRZ 1982,706. b. Fliegerzulage: Wie Spesen (dazu). c. Haushalts- und Erziehungszulagen (bei Europabeamten): Sie sind einzusetzendes Einkommen, OLG Koblenz DRsp 1996/23060 = FamRZ 1995,1374. d. Kleiderzulage an beschädigte Personen nach § 15 BVersG: (a) Ist sie Einkommen? Ja, BGH FamRZ 1982,579 = NJW 1982,1594. (b) Wird sie durch Mehraufwand aufgezehrt? § 1610a BGB (dazu) ist zu prüfen. 2. Erschwerniszulagen: a. Grundsatz: Sie sind voll als Einkommen anzurechnen, soweit nicht eine offenbare Unzumutbarkeit der zugrunde liegenden Arbeit nachgewiesen wird, Niepmann/Seiler[14.] R.817, BGH DRsp 1994/4792 LS = FamRZ 1983,146 = NJW 1983,933. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind grds. Einkommen, BGH DRsp 2013/7767 = NJW 2013,1738 = FamRZ 2013,935 [27]. b. Zweifelsfälle: (a) "Lästigkeitszulage": Ist grds. Einkommen. (b) [...]
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