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1. Grundlagen: Ein Anspruch auf die Zuwendung kann sich aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB >Text) oder aus betrieblicher Übung ergeben, BAG DRsp 2008/13886 = NJW 2008,2875. Auch aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung, LAG Hamm DRsp 2023/2006. 2. Als Einkommen anzurechnen? a. Überhaupt? Ja, BGH DRsp 1994/4937 LS = FamRZ 1982,250 = NJW 1982,822, Leitlinien (dazu) (1.2) Hamm 1/24, Brandenburg 1/24, Düsseldorf 8/15. b. Für welchen Zeitraum? str.: Auf einen längeren Zeitraum, Leitlinien (dazu) (1.2) Hamm 1/24. Grds. auf mehrere Jahre umzulegen, BGH DRsp 1994/4937 = FamRZ 1982,250 = NJW 1982,822, Leitlinien (1.2) Brandenburg 1/24, Düsseldorf 8/15. Auf mehr als 1 Jahr jedenfalls dann, wenn die Zuwendung ein Jahresbruttoeinkommen übersteigt. Nur dem jeweiligen Jahreszeitraum zuzuordnen, OLG Stuttgart DRsp 2014/9001. 3. Zu bereinigen? Abzuziehen sind z.B. Bewirtungskosten, die bei derartigen Anlässen im Rahmen des Üblichen aufgewendet werden, Niepmann/Seiler[14.] R.792. [...]
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