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1. Weihnachtsgeld pp.: a. Anspruchsgrundlage: Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben, BAG DRsp 2023/5064 = NJW 2023,2065. b. Anzurechnendes Einkommen? Ja, BGH FamRZ 1970,636 = NJW 1971,137, Leitlinien (dazu) 1/08 (1.1 bzw. 1.2). c. Wie ist es rechnerisch zu behandeln? Für jeden Monat dieses Jahres ist 1/12 des Weihnachtsgelds zu addieren, vgl. Leitlinien (dazu) 1/08 (1.2). Wenn das Jahresgesamteinkommen (einschließlich Weihnachtsgeld pp.) bekannt ist (es ergibt sich i.d.R. aus der Gehaltsabrechnung für Dezember bzw. aus der Lohnsteuerkarte), kann dieses einfach durch 12 geteilt werden. d. Wenn auf Weihnachtsgeld verzichtet wurde: Eine Anrechnung entfällt; wenn der Beschäftigte dafür im Wege der Gehaltsumwandlung durch Zahlungen auf eine Direktversicherung (betriebliche Zusatzversorgung) entschädigt wird, sind diese Leistungen nicht als Ersatz-Einkommen anzurechnen, OLG Schleswig FamRZ 2005,211 LS. 2. Urlaubsgeld: a. Grundsätze: Wie [...]
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