Entstehung der elterlichen Sorge:
(>Definition / >Ausübung / >Übertragung der Sorge / >Zurückübertragung / >Ende der Sorge)
Kann überhaupt eine elterliche Sorge entstehen?
-Grundvoraussetzungen bei Eltern und Kind: >Dazu
-Bei Kindesvertauschung: vgl. Veit/ Hinz FamRZ 2010,505.
Bei wem entsteht ggf. die Sorge?
-Bei miteinander verheirateten Eltern:
-Grundsätze: >Dazu
-Bei Doppelehe: § 1593 S.3 BGB (dazu) gilt analog, OLG Zweibrücken DRsp
2009/9926 = FamRZ 2009,1923.
-Bei Annahme eines Adoptivkinds: Hier gilt § 1754 I BGB (dazu).
-Bei Ehelicherklärung alten Rechts: >Dazu
-Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind (z.Zt. der Geburt des Kindes):
-Grundsätze: >Dazu
(>Kann dabei die Zustimmung Dritter ersetzt werden?)
-Entsteht die Sorge durch gerichtliche Entscheidungen?
-Bei Adoption ohne Ehe: Hier gilt § 1754 II BGB (dazu).
-Bei eingetragenen Lebenspartnern: Ggf. entsteht eine abgeleitete Sorge (dazu);
außerdem kommt eine Adoption in Betracht (§ 9 VI LPartG >Text).
-Bei Scheidung vom rechtlichen Vater: Die Sorge geht nicht automatisch auf den