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Wenn M Vater durch Ehe ist und D anerkennt: Führt das hier zur Vaterschaft von D ("scheidungsakzessorischer Statuswechsel")? (>§ 1599 im Kontext) 3. Welche Folgen hätte die Anerkennung? / 4. Anfechtung nach einer Anerkennung 1. Regel bei Kollision von Ehe und Anerkennung: >Dazu. 2. Kann ausnahmsweise eine durch Ehe begründete Vaterschaft durch Anerkennung beendet werden? a. Gesetzeslage: "§ 1592 Nr.1 und § 1593 gelten auch dann nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs.2 ist nicht anzuwenden" (§ 1599 II 1 BGB). b. Bedeutung: (a) Grundsätze: Wenn eine durch Ehe begründete Vaterschaft nach § 1592 Nr.1 BGB (dazu) oder § 1593 BGB (dazu) vorliegt, kann der Anerkennende über § 1599 II BGB ausnahmsweise auch ohne vorherige Anfechtung (dazu) zum rechtlichen [...]
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