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(>Widerruf der Anerkennung / >Zustimmung) 3. Ist Zustimmung nötig? / 4. Heilung / 5. Mitteilungen 1. Kann D die Erklärung der Anerkennung wirksam (selbst) abgeben? a. Wenn D geschäftsfähig ist: Die Anerkennung kann nur von D persönlich erklärt werden (§ 1596 IV BGB >Text). Dies gilt auch dann, wenn D einen Betreuer hat, jedoch wäre dann ein ggf. vom Betreuungsgericht (Vormundschaftsgericht) angeordneter Einwilligungsvorbehalt zu beachten (§ 1596 III >Text, § 1825 >Text [bis 31.12.2022: § 1903 >Text] BGB). b. Wenn D beschränkt geschäftsfähig ist: Die Anerkennung kann nur von D persönlich erklärt werden (§ 1596 I 1 BGB >Text). Der gesetzliche Vertreter muss jedoch zustimmen (§ 1596 I 2 BGB >Text). Ggf. ist die Einwilligung des Betreuers (nach § 1903 BGB >Text) erforderlich, Muscheler FPR 2005,177. c. Wenn D nicht geschäftsfähig ist: (a) Befugnis: (aa) Ab 1.9.2009 (dazu): Der gesetzliche Vertreter von D muss die Erklärung abgeben und [...]
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