- Gerichtskostenrecht (Fam)
- Was bedeutet die Reform 2009?
- Wann gilt das FamGKG?
- Wer ist vom FamGKG befreit?
- Wert- oder Aktgebühren / Grundlagen
- Bei Verweisung/ Abgabe/ Fortführung
- Sonstige allgemeine Vorschriften
- Fälligkeit der Gerichtskosten
- Vorschuss für Gebühren?
- Vorschuss für Auslagen?
- Kostenansatz: Grundsätze
- Niederschlagung von Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe zum Kostenansatz
- Rechtsbehelfe zu Vorschüssen
- Haftung für Gerichtskosten
- Haftet der Antragsteller?
- Kostenhaftung bei Vergleichen
- Kostenhaftung infolge Entscheidung
- Kostenhaftung: Weitere Fälle
- Kostenhaftung mehrerer Schuldner
- Kostenhaftung bei Streitgenossen
- Wertgebühren- und Werte (allg.)
- Wie oft fallen Wertgebühren an?
- Verzögerungsgebühr
- Zeitpunkt für die Bewertung
- Verfahrenswert bei mehreren Gegenständen
- Verfahrenswert im Scheidungsverbund
- Verfahrenswert bei Genehmigungssachen
- Nebenforderungen
- Wert von Stufenanträgen
- Wert bei sonstigen Besonderheiten
- Verfahrenswert bei Rechtsmitteln
- Wert bei einstweiligen Anordnungen
- Auffangwert
- Verfahrenswerte für bestimmte Gegenstände
- Verfahrenswerte für Ehesachen
- Wertgrundsätze für Ehesachen
- Werte für Kindschaftssachen
- Werte für Abstammungssachen
- Werte für Wohnung/ Haushaltsgegenstände
- Werte für Gewaltschutz
- Werte für Versorgungsausgleich
- Werte für FG-Unterhalt
- Werte für Unterhalt (Regelfälle)
- Werte für Unterhalt (Zahlung)
- Werte für Unterhalts-Abänderung
- Werte für Feststellungsanträge
- Werte für eidesstattliche Versicherung
- Werte für Arrest
- Werte für Güterrecht (Streitverfahren)
- Werte für Güterrecht (FG-Fälle)
- Wertfestsetzung
- Wertfestsetzung: Rechtsmittel
- Rechtsbehelfe bei Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe bei Verzögerungsgebühr
- Rechtsbehelfe bei Kosten-Gehörsverletzung
- Rechnungsgebühren
- Gebührensätze des Gerichts
- Kostenverzeichnis zum FamGKG
- Gerichtsgebühren für Ehe- und Folgesachen
- Gerichtsgebühren für isolierte Streitsachen
- Gerichtsgebühren für vereinfachte UK-Verfahren
- Gerichtsgebühren für sonstige FG-Sachen
- Gerichtskosten für Kindschaftssachen
- Gerichtsgebühren für Eilsachen
- Verfahrenswerte: Übersicht (Basiswerte)
- Text des FamGKG
(>Vereinfachtes Verfahren / >Bei anderen Unterhaltsverfahren) (>Früher) Lebenspartnerschaft: Ebenso (§ 5 FamGKG >Text). 1. Grundsätze: Im Hauptabschnitt 2 des KV-FamGKG werden die Familienstreitsachen (§ 112 FamFG >dazu) zusammengefasst, die als selbständige Verfahren betrieben werden. Im dortigen Abschnitt 1 werden die vereinfachten Verfahren geregelt, im Abschnitt 2 die sonstigen (dazu). Aufgrund der Verweisung in § 5 FamGKG gilt dies auch für die entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen. 2. Welche Gebühren fallen im vereinfachten Verfahren an? a. Wenn ein Festsetzungsbeschluss ergeht (dazu): 0,5 Gebühren (1210 KV-FamGKG >Text). Dies bedeutet einen beträchtlichen Rabatt (vgl. 1220 KV-FamGKG >Text). Fälligkeit: Erst bei Entscheidung (§ 9 II FamGKG >dazu), so dass VKH ausscheidet, OLG Oldenburg DRsp 2016/19722 = FamRZ 2017,312. Wertgrundlagen: >Dazu. Ein Kostenrisiko entsteht für den Antragsteller nur in dem Fall, dass der Antragsgegner die [...]
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