Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Welche Gerichtskosten fallen an?) (Vorschuss: >Für Gebühren? / >Für Auslagen?) (>§ 9 ff FamGKG im Kontext) 4. Auslagen-Fälligkeit 1. Abgrenzung: Soweit das Gesetz hier von "Fälligkeit" spricht, ist nur die Entstehung der Gebühr gemeint; die Zahlungsfälligkeit richtet sich nach der KostVfg, Schulte-Bunert/Weinreich[2.] 9 FamGKG R.11. 2. Folge: Kostenentscheidung? Sobald mindestens eine Gebühr fällig geworden ist, ist auch bei folgender Antragsrücknahme eine Kostenentscheidung (dazu) zu treffen, OLG Brandenburg DRsp 2013/23086 = FamRZ 2014,1220 /2. Eine Kostenentscheidung ist erst dann zu treffen, wenn das Verfahren wirklich beendet ist, OLG Frankfurt DRsp 2014/3925. 3. Wann werden Gebühren fällig? a. In Ehe- und Streitsachen: (a) Verfahrensgebühren: (aa) Gesetzeslage: "In Ehesachen und in selbständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, [..] der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen