- Gerichtskostenrecht (Fam)
- Was bedeutet die Reform 2009?
- Wann gilt das FamGKG?
- Wer ist vom FamGKG befreit?
- Wert- oder Aktgebühren / Grundlagen
- Bei Verweisung/ Abgabe/ Fortführung
- Sonstige allgemeine Vorschriften
- Fälligkeit der Gerichtskosten
- Vorschuss für Gebühren?
- Vorschuss für Auslagen?
- Kostenansatz: Grundsätze
- Niederschlagung von Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe zum Kostenansatz
- Rechtsbehelfe zu Vorschüssen
- Haftung für Gerichtskosten
- Haftet der Antragsteller?
- Kostenhaftung bei Vergleichen
- Kostenhaftung infolge Entscheidung
- Kostenhaftung: Weitere Fälle
- Kostenhaftung mehrerer Schuldner
- Kostenhaftung bei Streitgenossen
- Wertgebühren- und Werte (allg.)
- Wie oft fallen Wertgebühren an?
- Verzögerungsgebühr
- Zeitpunkt für die Bewertung
- Verfahrenswert bei mehreren Gegenständen
- Verfahrenswert im Scheidungsverbund
- Verfahrenswert bei Genehmigungssachen
- Nebenforderungen
- Wert von Stufenanträgen
- Wert bei sonstigen Besonderheiten
- Verfahrenswert bei Rechtsmitteln
- Wert bei einstweiligen Anordnungen
- Auffangwert
- Verfahrenswerte für bestimmte Gegenstände
- Verfahrenswerte für Ehesachen
- Wertgrundsätze für Ehesachen
- Werte für Kindschaftssachen
- Werte für Abstammungssachen
- Werte für Wohnung/ Haushaltsgegenstände
- Werte für Gewaltschutz
- Werte für Versorgungsausgleich
- Werte für FG-Unterhalt
- Werte für Unterhalt (Regelfälle)
- Werte für Unterhalt (Zahlung)
- Werte für Unterhalts-Abänderung
- Werte für Feststellungsanträge
- Werte für eidesstattliche Versicherung
- Werte für Arrest
- Werte für Güterrecht (Streitverfahren)
- Werte für Güterrecht (FG-Fälle)
- Wertfestsetzung
- Wertfestsetzung: Rechtsmittel
- Rechtsbehelfe bei Gerichtskosten
- Rechtsbehelfe bei Verzögerungsgebühr
- Rechtsbehelfe bei Kosten-Gehörsverletzung
- Rechnungsgebühren
- Gebührensätze des Gerichts
- Kostenverzeichnis zum FamGKG
- Gerichtsgebühren für Ehe- und Folgesachen
- Gerichtsgebühren für isolierte Streitsachen
- Gerichtsgebühren für vereinfachte UK-Verfahren
- Gerichtsgebühren für sonstige FG-Sachen
- Gerichtskosten für Kindschaftssachen
- Gerichtsgebühren für Eilsachen
- Verfahrenswerte: Übersicht (Basiswerte)
- Text des FamGKG
(>Kostenbesonderheiten im Verbund) (>Früher) Lebenspartnerschaft: Ebenso (§ 5 FamGKG >Text). 3. Bei Rechtsmitteln 1. Grundsätze: Im Hauptabschnitt 1 des KV-FamGKG werden sämtliche Ehesachen (§ 121 FamFG >dazu) und sämtliche im Verbund zu verhandelnden Folgesachen (§ 137 FamFG >dazu) zusammengefasst, BT-Drs.16/6308 S.308. Aufgrund der Verweisung in § 5 FamGKG gilt dies auch für die entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen. 2. Welche Gebühren fallen an? a. Grundsätze: 2,0 Gebühren für das "Verfahren im Allgemeinen" (1110 KV-FamGKG >Text). (>Fälligkeit / >Wertgrundlagen) b. Ermäßigung? (a) Gesetzeslage: Nr.1111 KV-FamGKG (Text). (b) Bedeutung: Die Gebühr ermäßigt sich in bestimmten Erledigungsfällen für den ganzen Verbund bzw. für den Teilstreitwert von Folgesachen auf 0,5. Die Erledigung muss nicht den gesamten Verbund betreffen, aber der jeweilige Gegenstand muss vollständig erledigt sein, BT-Drs.16/6308 S.309. Wenn nur Teile [...]
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