Ablehnung von Gerichtspersonen (2)
Verfahren und Zulässigkeit: >Dazu (Menü)
Gegen welche Gerichtspersonen kann sich ein Ablehnungsantrag richten? >Dazu (Menü)
(>Ablehnung von Sachverständigen/ Dolmetschern)
Selbstablehnung: Hinsichtlich der Befangenheit gilt das Gleiche, OLG Dresden DRsp 2003/11260 = FamRZ 2002,830, BVerfG DRsp 2018/9851, BVerfG DRsp 2018/15440.
Ist die Person befangen?
-Grundsätze, Begriff: >Dazu
-Vorzutragende Gründe: >Dazu
-Fallgruppen: Wenn beanstandet werden:
-Behauptete Rechts- und Verfahrensfehler
-Kritik an Erfolgsaussicht und Verhalten von Partei oder Anwalt im Prozess
-Hinweise (auch an die Gegenpartei)
-Frühere Tätigkeiten oder Äußerungen
-Bei Beleidigungen oder Strafanzeigen
Ist die Person ausgeschlossen? Dies richtet sich nach § 41 ZPO (Text) (ggf. i.V.m. § 6 >Text
bzw. § 113 I 2 >Text FamFG): >Dazu. Der Tenor würde ggf. lauten: "X ist nicht von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen", BVerfG DRsp 2018/8661.