Familienrechtliche Ausgleichsansprüche
Können die beteiligten Erwachsenen gegeneinander Regress nehmen?
Generelle Fragen:
-Allgemeines (wann kommt ein solcher Anspruch in Betracht?)
-Konkurrenz mit eigenen Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen S
Fallgruppen: Kommt hier ein Ausgleichsanspruch in Betracht?
-Wenn ein Nichtvater gezahlt hat
-Wenn ein sonstiger scheinbar (vorrangig) Verpflichteter geleistet hat
-Wenn ein nachrangig Verpflichteter geleistet hat
-Unter Eltern, wenn:
-der Betreuung Schuldende auch Barunterhalt leistet
-der Barunterhaltspflichtige auch betreut
-auch für den anderen Barunterhaltsschuldner geleistet wurde
-Nach Wegfall:
-Bei Kindergeld: >Dazu
Zuständigkeit: Unterhaltssache nach § 231 FamFG (dazu), OLG Köln DRsp 2012/7972 = FamRZ
2012,574, OLG Brandenburg NZFam 2016,745 = FamRZ 2016,1462.
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