Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Allgemeines) 1. Wann stellt sich die Frage? Wenn S im Vertrauen auf den Fortbestand der Bedürftigkeit an G Unterhalt gezahlt hat. 2. Kommt ein Ausgleichsanspruch in Betracht? a. Grundsätze: Wenn G rückwirkend Rente nachgezahlt erhält (dazu), schuldet er S Ausgleich in der Höhe, in der sich sein Unterhaltsanspruch ermäßigt hätte, wenn die Rente schon während des fraglichen Zeitraumes gezahlt worden wäre, OLG Zweibrücken DRsp 1997/5643 = FamRZ 1997,504, BGH DRsp 1994/4711 LS = FamRZ 1983,574 = NJW 1983,1481, OLG Hamm DRsp 2018/16249. Es handelt sich um einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch mit Billigkeitsprüfung nach § 242 BGB (dazu), BGH DRsp 1994/4162 = FamRZ 1989,718 = NJW 1989,1990, OLG Hamm DRsp 2018/16249. a. Wenn der Unterhalt für G tituliert ist: Die Rechtskraft eines über den Unterhalt ergangenen Urteils steht dem Ausgleichsanspruch nicht entgegen, BGH DRsp 1992/2269 = FamRZ 1989,159, BGH DRsp 1994/4162 = FamRZ 1989,718 = NJW 1989,1990. Da sich der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen