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(Unt/287.2) Altes Recht (-->Neue Rechtsprechung) Ist Renteneintritt/ Versicherungsauszahlung nach Scheidung prägend? a. Neue Rechtsprechung: >Dazu. b. Bis 13.6.2001: (a) Grundsätze: Die Rente ist prägend, soweit die Zahlung unabhängig von der Scheidung absehbar war, BGH FamRZ 1986,441 = NJW-RR 1986,682; so i.d.R. wenn der Versicherungsfall vor Scheidung eingetreten ist, BGH FamRZ 1987,913 = NJW-RR 1987,1218. Keine Prägung besteht bei Rente wegen eines Schadensfalls nach Trennung, Kalthoener/B/N[7.] R.534. Prägung liegt vor, wenn das Kapital während der Ehe angespart oder das Ansparen nach der Scheidung in vergleichbarem Umfang fortgesetzt wurde, Wendl-Staudigl[5.] § 4 R.350a. Eine erst nach Scheidung gezahlte Rente eines Nicht-Erwerbstätigen ist prägend, soweit sie auf ehelichen Kindererziehungszeiten beruht, OLG Koblenz FamRZ 1998,765 = DRsp 1998/16718. Nicht prägend ist eine Rente von G, die erst 3 Jahre nach Scheidung fällig wird und weitestgehend vor der Ehe [...]
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