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(>Überhaupt anrechenbar? / >Nach Versorgungsausgleich) 1. Ist Renteneintritt/ Versicherungsauszahlung nach Scheidung prägend? a. Wenn S Altersvorsorgeunterhalt gezahlt hatte (dazu): Soweit die Rente von G dadurch begründet wurde: Nein, hier bleibt es auf Seiten von G bei der Anrechnung (dazu) auf den Bedarf, BGH DRsp 2003/7401 = NJW 2003,1796 = FamRZ 2003,848, Leitlinien (dazu) (15.1) Hamm 1/24. b. Wenn das Rentenanrecht erst nach Scheidung begründet wurde: Dann ist die spätere Rente nicht prägend, BGH DRsp 2006/1024 = FamRZ 2006,317 = NJW 2006,1201. c. Ansonsten: (a) Grundsätze: Eine Rente kann insgesamt als Surrogat früherer Familienarbeit prägend sein, BGH DRsp 2005/13119 = FamRZ 2005,1897. Eine während des Zusammenlebens bezogene Unfallrente ist prägend (auf Lohnersatzfunktion kommt es nicht an), OLG München FamRZ 2007,471. Dass die Versicherungsrente erst nach Scheidung fällig wird, steht der Prägung nicht entgegen, OLG Hamm DRsp 2011/17067 = NJW 2011,3661 = [...]
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