(>Bei Flucht während des Getrenntlebens) 1. Innerhalb des Beitrittsgebiet: a. Sind die dortigen Veränderungen prägend? (a) Grundsätze: Bei einer Scheidung in der DDR (dazu) im Jahre 1986 sind die späteren Veränderungen der dortigen Lebensverhältnisse als bereits angelegt (und damit prägend) zu betrachten, OLG Karlsruhe DRsp 1996/23045 = FamRZ 1997,370. Ein durch die Wiedervereinigung bedingter Einkommensanstieg, der seine Ursache in der Veränderung des gesamten Lohn-Preis-Gefüges sowie typischer Erwerbschancen hat, ist nicht als Karrieresprung (dazu), sondern als in der Ehe angelegt anzusehen, BGH DRsp 1995/2475 = FamRZ 1995,473. (b) Bei persönlichen Besonderheiten: Soweit die Wiedervereinigung nur die Möglichkeit für einen Karrieresprung eröffnet hat, liegt keine Prägung vor, OLG Celle DRsp 1999/9652 = FamRZ 1999,858. Einkünfte aus wiedererlangtem Vermögen nach einer Scheidung im Juli 1987 sind nicht prägend, OLG Hamm DRsp 1994/10372 = FamRZ 1993,972. b. Geben [...]