1. Ist Inflation pp. prägend? a. Bei Einkünften: (a) Allgemeine Einkommensentwicklung: Gehaltssteigerungen im Rahmen der allgemeinen Entwicklung sind prägend, BGH DRsp 1992/4674 = FamRZ 1985,161 = NJW 1985,1026, BGH DRsp 1994/4312 = FamRZ 1987,257. (b) Alterszuschläge: Auch der Aufstieg in geregelten Altersstufen ist prägend, BGH FamRZ 1982,895. (c) Sonstige Zuschläge: Die normalen Gehaltssteigerungen und die in den Lohn-, Besoldungs- und Versorgungssystemen vorgesehenen Zuschläge sind prägend, auch soweit sie einer Wiederheirat (dazu), Erhöhung der Kinderzahl o.ä. Rechnung tragen, BGH DRsp 1992/1095 = FamRZ 1990,1091 = NJW 1990,3020. b. Bei Abzügen: Wenn eine Gehaltssteigerung (nach a.) berücksichtigt wird, können andererseits auch gestiegene berufsbedingte Aufwendungen als prägend angesehen werden, Wendl-Staudigl[5.] § 4 R.358. 2. Was ist insoweit darzulegen? a. Ist Sachvortrag nötig? Die Darlegung der aktuellen Einkommensverhältnisse genügt, wenn diese nur eine [...]