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1. Sind neue Steuervorteile prägend? Streitig: >Dazu. 2. Sind Gehaltszuschläge prägend? a. Frühere BGH-Rechtsprechung: Steuervorteile oder Zuschläge beim Einkommen sind grds. prägend, auch soweit sie auf Grund von Wiederverheiratung erlangt wurden: um einen nur ausnahmsweise zu berücksichtigenden Umstand handelt es sich nicht, wenn nach der Scheidung das aus der fortgeführten bisherigen Tätigkeit oder beibehaltenen sonstigen Einkommensquelle erzielte Nettoeinkommen Schwankungen (auch größeren Umfangs) erfährt, die sich aus gesetzlich bestimmten Abzügen oder aus Erwerb oder Verlust von in Lohn-, Besoldungs- und Versorgungssystemen vorgesehenen Zuschlägen (dazu) ergeben; das gilt auch dann, wenn diese Abzüge und Zuschläge einer Änderung in den persönlichen Verhältnissen des Einkommensbeziehers Rechnung tragen, BGH DRsp 1992/1392 LS = FamRZ 1990,981, BGH DRsp 1994/4079 = FamRZ 1990,503. b. Gilt das trotz der BVerfG-Entscheidungen (dazu)? Dieser BGH-Rechtsprechung [...]
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