Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Bei Schulden aus Kredit pp.: Der nacheheliche Wegfall von Zahlungen auf einen Kredit nach dessen Tilgung ist für den Bedarf prägend (da absehbar >dazu), OLG Karlsruhe DRsp 1998/17021. Dass regelmäßig wiederkehrende Verbindlichkeiten erwartungsgemäß zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Scheidung entfallen, ist prägend, BGH DRsp 1994/4221 LS = FamRZ 1988,701 = NJW 1988,2034. 2. Wegfall von Kindesunterhalt: a. Bei Sättigung: Wenn die dadurch freiwerdenden Mittel ohnehin nicht in den Konsum der Eheleute geflossen, sondern angelegt (dazu) worden wären, tritt ausnahmsweise keine Bedarfserhöhung für den Ehegatten-Unterhalt ein, BGH DRsp 1992/1090 = FamRZ 1990,1085 = NJW 1990,2886. b. Ansonsten: Der Wegfall ist selbst dann prägend, wenn die Unterhaltslast erst lange nach Scheidung entfällt, BGH DRsp 1992/1090 = FamRZ 1990,1085 = NJW 1990,2886, BGH DRsp 2004/3732 = FamRZ 1990,1090 (a.A. noch: die Erwartung des Wegfalls muss jedenfalls bei beengten wirtschaftlichen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen