(>Aufstieg während der Trennung / >Bei beruflichem Abstieg) 2. Wenn teilweise nicht prägend 1. Ist beruflicher Aufstieg nach Scheidung prägend? a. Grundsätze: (a) Bedarf des Ehegatten: Wenn die Einkommenssteigerung infolge einer bei Scheidung nicht absehbaren Entwicklung wesentlich über den statistischen Mittelwert hinausgeht, ist der Aufstieg nicht prägend, OLG Frankfurt DRsp 2000/4104. Wenn die Grundlage des Aufstiegs während der Ehe geschaffen wurde, sind auch sehr hohe Einkommenssteigerungen nach der Scheidung noch prägend, OLG Celle DRsp 2007/8234 = FamRZ 2006,704. Eine Zulage, die an die Stelle früherer anderer Einkünfte tritt, ist prägend, OLG Düsseldorf NJW-RR 2006,505. (b) Bedarf des Kindes: Hier kommt es stets auf die tatsächlichen (dazu) Verhältnisse an; daher sind auch Karrieresprünge prägend, BGH DRsp 2007/11508 = FamRZ 2007,1232 = NJW 2007,2628, BGH 12.11.2020 [20]. Ein hierdurch erhöhter Kindesunterhalt kann jedoch insoweit nicht vorweg (dazu) [...]