Reicht die Bemühung um einen neuen Arbeitsplatz aus?
(Unt/407)
Autor: Brückel
(>Besteht überhaupt eine Erwerbsobliegenheit? / >Ist sie gesteigert?)
Ist hier die Erwerbsobliegenheit verletzt? (>Darlegung)
-Welche Bemühungen sind grds. geschuldet?
-Was gilt bei Aussichtslosigkeit?
-Was gilt bei verschärfter Haftung?
-Besonderheiten:
-Bei ungesichertem/ bereits gekündigtem Job
-Bei Aussicht auf Wiederbeschäftigung
Bei nicht ausreichender Bemühung:
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