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(>Falls der Partei gekündigt wurde / >Grundlagen für Sanktionen) 2. Ist eine Reduzierung der Arbeitszeit vorwerfbar? 1. Wenn die Partei den Arbeitsplatz vollständig aufgegeben hat: a. Wenn sie gekündigt hat, um zu wechseln: Wenn sie stattdessen einen anderen Job (>Dazu) oder eine Ausbildung (>Dazu) aufgenommen hat, sind stets die Interessen abzuwägen. b. Wenn sie gekündigt hat und dann arbeitslos ist: (a) Grundsätze: Wer ohne konkrete Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz kündigt, handelt grds. mutwillig, OLG Hamm DRsp 1997/4405 LS = FamRZ 1997,357, OLG Köln DRsp 2010/10134. Dies gilt auch dann, wenn für den neuen Arbeitsplatz eine mündliche Zusage vorliegt (der aber kein Arbeitsvertrag folgt), OLG Karlsruhe DRsp 2006/2169 = FamRZ 2006,953. Zur Rechtsprechung zur Sperrzeit (§ 144 SGB III) vgl. Hümmerich NJW 2007,1025. Wer trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit (dazu) eine sichere Stelle aufgibt, handelt i.d.R. verantwortungslos, OLG Brandenburg DRsp [...]
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