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(>Bemühungen, deren Aussichtslosigkeit feststeht, sind nicht geschuldet) 2. Mit welcher Zielrichtung ist zu suchen? 1. Welcher Einsatz ist bei der Suche geschuldet? a. Grundsätze: (a) Arbeitslosmeldung: Eine Meldung beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) ist unabdingbar, KG DRsp 2005/7508 LS = FamRZ 2002,1428. Sie genügt aber nicht, BGH DRsp 1994/4382 = FamRZ 1986,244 = NJW 1986,718, OLG Brandenburg DRsp 2019/10155 = FamRZ 2020,1264, grds. auch dann nicht, wenn die Anforderungen nach §§ 10, 15 SGB II erfüllt werden, Klinkhammer FamRZ 2004,1913. (b) Aufwand: Für die Arbeitssuche ist bei einem Arbeitslosen ein Zeitaufwand wie bei einem vollschichtig Erwerbstätigen zumutbar, OLG Hamm DRsp 1996/23011 = FamRZ 1996,629, OLG Köln FamRZ 1998,1616 LS = NJWE-FER 1999,84, KG DRsp 2005/7508 = FamRZ 2002,1428, OLG Köln FamRZ 2005,1584, OLG Stuttgart DRsp 2007/1996 = FamRZ 2006,1757, OLG Saarbrücken DRsp 2009/26435. Andererseits dürfen die Kosten nicht unangemessen sein, so dass [...]
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