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1. Besteht trotz "Krankheit" eine Erwerbsobliegenheit? a. Grundsatz: Wer gegenüber einem minderjährigen Kind unterhaltspflichtig ist, darf sich nicht einfach "ins soziale Netz fallen lassen", selbst wenn er gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die aber ein Bemühen um Arbeit nicht ausschließen, OLG München DRsp 1995/2411 = FamRZ 1994,1406. Eine Krankschreibung als erwerbsunfähig verhindert eine Stellensuche nicht, kann sie aber erschweren, so dass die Zeit bis zur Anrechnung fiktiver Einkünfte verlängert werden kann, OLG Brandenburg DRsp 2015/6. b. Was wäre darzulegen? Wer arbeitslos und krank ist, muss ggf. darlegen, dass ihm selbst eine Suche nach Arbeit krankheitshalber (dazu) nicht zumutbar ist, BGH DRsp 1994/1166 = FamRZ 1994,372 /2 = NJW 1994,1002. Er hat Art und Umfang der behaupteten Leiden mit ihren Symptomen anzugeben und darzulegen, wie sich diese auf seine Erwerbsfähigkeit auswirken, KG DRsp 2015/10603. 2. Bestehen sonstige Obliegenheiten? [...]
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