(>Ist während der Umschulung erzieltes Einkommen einzusetzen? / >Grundlagen für Sanktionen) 2. Speziell beim Ehegatten-Unterhalt / 3. Speziell beim Kindes-Unterhalt 1. Ist eine Weiterbildung pp. grds. obliegenheitswidrig? a. Wenn dazu ein Job aufgegeben wurde: (a) War das erlaubt? Eine Arbeit, die der Familie eine Lebensgrundlage bietet, darf nicht zum Zwecke weiterer Ausbildung aufgegeben werden, sofern nicht dennoch von einer Sicherstellung (dazu) des Lebensunterhalts ausgegangen werden durfte, BGH DRsp 1994/4780 = FamRZ 1983,140 = NJW 1983,814. (b) Wenn nicht: Eine demnach unbefugt aufgenommene Zweitausbildung ist zugunsten der Unterhaltsgläubiger abzubrechen, ggf. auch wenn sie weit fortgeschritten ist, BGH DRsp 1994/4780 = FamRZ 1983,140 = NJW 1983,814. Wenn bald mit einer Erhöhung des realen Einkommens zu rechnen ist, ist bis dahin ein fiktives Einkommen (etwas unterhalb des bisherigen Einkommens) anzurechnen, OLG Brandenburg DRsp 2007/22245. b. Wenn die Partei [...]