Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Obliegenheiten /  Hauptmenü )

Auswirkungen relevanter Obliegenheitsverletzungen

(Unt/394)
Autor: Brückel

(>Fehlverhalten? /  >Ist das Fehlverhalten unterhaltsrechtlich überhaupt relevant?)

(>Geschützter Selbstbehalt)

Bei Obliegenheitsverletzungen durch:

-Unverheiratete Minderjährige:

-Kann fiktives Einkommen anzurechnen sein?  

-Sonstige Personen: Je nachdem, welche Obliegenheit verletzt ist:

-Arbeitsobliegenheit:

-Ist die Erwerbsobliegenheit verletzt? >Dazu (Menü)

-Welche Folgen hätte das?

-Kann Einkommen fingiert werden?

-Generelle Voraussetzungen

-Kausalität (bestünde eine reale Chance auf Arbeit?)

-Welches fiktive Einkommen wäre anzurechnen?

-In welcher Höhe?

-Für welche Dauer?  

-Ausbildungsobliegenheit:

-Ist sie verletzt?

-Welche Folgen hätte das?  

-Finanzielle Obliegenheit:

-Ist sie verletzt?

-Welche Folgen hätte das?  

-Sonstige Obliegenheiten: >Dazu