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(>Ist Vermögensbildung prägend?) 1. Pflicht zur Anlage bzw. Nutzung? a. Muss das Kapital ertragbringend genutzt werden? (a) Bei Geldvermögen: (aa) Pflicht zur Anlage? Zur zinsträchtigen Anlage des Vermögens besteht grds. eine Obliegenheit, BGH DRsp 1993/2689 = FamRZ 1993,1065 = NJW 1993,1920. Dies gilt auch für Vermögen, das erst durch Zugewinnausgleich erworben wurde, BGH DRsp 2007/14882 = NJW 2008,57. Das Interesse an jederzeitiger Verfügbarkeit ist nur in Höhe des "Notgroschens" (dazu) anzuerkennen, OLG Saarbrücken DRsp 2007/15233 = FamRZ 2008,411. Eine freie Verfügungsmasse wird nur i.H.v. 35.000 DM zuerkannt, OLG Celle DRsp 1999/9655 = FamRZ 1999,508. (ab) Pflicht zur Bildung von Rücklagen? >Dazu. (b) Bei Immobilien: Durch Vermietung einzelner Räume Mieteinnahmen zu erzielen, kann zumutbar sein, BGH DRsp 1994/4247 = FamRZ 1988,145. Beim Familienheim besteht nur eine eingeschränkte Verwertungspflicht (dazu). (c) Bei sonstigem Vermögen: Ein privates [...]
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