- 2.4 Mündliche Verhandlung
- 2.3 Anhörung des Kindes
- 2.2 Beschleunigtes Verfahren
- 2.8 Umgangspfleger
- 2.7 Sachverständigengutachten
- 2.6 Verfahrensbeistand
- 2.5 Erziehungs- und Familienberatung
- 2.9 Auflagen
- 2.12 Vollstreckbarkeit
- 2.11 Verfahrenswert und Kosten des Verfahrens
- 2.10 Betreuter Umgang
- 2.1 Vorbemerkung
- 2.16 Besonderheiten beim Wechselmodell
- 2.13 Rechtsmittel
- 2.14 Vermittlungsverfahren
- 2.15 Abänderung
Das Gericht kann den Beteiligten im Verfahren Auflagen erteilen, beispielsweise die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle eines Trägers der Jugendhilfe (§ 156 Abs. 1 Satz 4 FamFG), und auf die Möglichkeit der Mediation hinweisen (§ 156 Abs. 1 Satz 3 [...]
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