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Wenn der elterliche Konflikt noch nicht zu verfahren ist, wird das Gericht darauf hinwirken, dass die Eltern Elterngespräche bei der Erziehungs- und Familienberatung (EFB) wahrnehmen. Die EFB ist eine unabhängige Beratungsstelle, die entweder staatlich ist (dann ist sie beim Jugendamt angesiedelt) oder privat (beispielsweise bei einem kirchlichen Träger). Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und nehmen grundsätzlich nicht an dem gerichtlichen Verfahren teil, um den Beratungsprozess und das damit verbundene Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden. Das wird in der Praxis allerdings nicht immer so konsequent gehandhabt. Wenn beide Eltern den Berater von der Schweigepflicht entbinden, äußern sich manche im Gerichtsverfahren und werden auch angehört. Zunehmend wird den Eltern auch nahegelegt, den Kurs „Kinder im Blick“ zu besuchen, einen Trainingskurs für Eltern mit dem Ziel, den Kindern die Trennung zu erleichtern (Näheres unter [...]
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