Stichtage Anfangsvermögen
(Gü/71)
Autor: Brückel
(>Vermögen / >Stichtage zum Endvermögen) (>§ 1374 im Kontext)
Grundlagen:
-Lag überhaupt Vermögen vor?
Beim Anfangsvermögen eines jeden Ehegatten handelt es sich um den Saldo der Aktiva (dazu) und Passiva (dazu) im maßgeblichen Stichtag (s.u.) (§ 1374 I BGB).
-Welchen Wert hat es?
-Darlegung/Beweis: >Dazu
Welche Stichtage gelten für die Bewertung?
-Echtes Anfangsvermögen (§ 1374 I BGB): >Dazu
-Dem Anfangsvermögen später hinzuzurechnende Werte (§ 1374 II BGB):
(>Zuordnung der Zuwendung zu einem Empfänger)
(>Sind Belastungen wie Nießbrauch abzuziehen?)
-Welcher Bewertungszeitpunkt gilt dann?
-Saldoproblem (Verrechnung mit früherem Minus?)
-Die privilegierten Erwerbsfälle:
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