Zuweisung von Wohnung/ Hausrat
(WH/33)
Autor: Brückel
Altes Recht (dazu) (>Neues Recht)
(>Zulässigkeit des Antrags / >Besonderheiten vor Scheidung)
Welche Anspruchsgrundlagen gelten?
-Für die Zuweisung der Wohnung (dazu):
-Endgültig ab Scheidung: §§ 1 ff HausrVO (dazu) bzw. §§ 17, 18 LPartG
-Vorläufig vor Scheidung? >Dazu
-Für die Verteilung des Hausrats (dazu):
-Endgültig ab Scheidung: §§ 1 ff HausrVO bzw. §§ 17, 19 LPartG
-Vorläufig vor Scheidung? >Dazu
Nach welchen Kriterien wird zugewiesen?
-Generelle Kriterien:
-Gesetzliche Vorgaben für die Zuweisung
-Wichtigste generelle Kriterien:
-Ersatzbeschaffung/ Angewiesensein
-Zusätzliche Kriterien bei:
Welche zusätzlichen Regelungen kommen in Betracht?
© copyright 2024 - Deubner Verlag, Köln