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Zuweisung von Wohnung/ Hausrat

(WH/33)
Autor: Brückel

Altes Recht (dazu)  (>Neues Recht)

(>Zulässigkeit des Antrags /  >Besonderheiten vor Scheidung)

Welche Anspruchsgrundlagen gelten?

-Für die Zuweisung der Wohnung (dazu):

-Endgültig ab Scheidung: §§ 1 ff HausrVO (dazu) bzw. §§ 17, 18 LPartG

-Vorläufig vor Scheidung? >Dazu

-Für die Verteilung des Hausrats (dazu):

-Endgültig ab Scheidung: §§ 1 ff HausrVO bzw. §§ 17, 19 LPartG

-Vorläufig vor Scheidung? >Dazu

Nach welchen Kriterien wird zugewiesen?

-Generelle Kriterien:

-Gesetzliche Vorgaben für die Zuweisung  

-Wichtigste generelle Kriterien:

-Kindeswohl

-Dingliche Rechte

-Gemeinschaftsbelange

-Bindende Vorstellungen?

-Ersatzbeschaffung/ Angewiesensein  

-Fehlverhalten

-Zusätzliche Kriterien bei:

-Wohnung

-Hausrat  

-Zuweisung vor Scheidung

Welche zusätzlichen Regelungen kommen in Betracht?

-Durchführung

-Außenverhältnis

-Ausgleichsleistungen