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Altes Recht (dazu) (Neu ab 1.9.2009 (dazu): Das Gericht entscheidet jetzt aufgrund der gestellten Anträge anhand einer Prüfung von Anspruchsgrundlagen) 1. Ist das Gericht an beiderseitige Vorstellungen gebunden? Nur ein Vergleich wäre bindend (§ 13 II, III HausrVO), nicht die Anträge, OLG München FamRZ 1997,752. Gemeinsame Vorschläge sollten aber auch ansonsten grds. berücksichtigt werden, soweit sie nicht unbillig sind. 2. Kann eine einseitige Vorstellung bindend sein? Eine Zuweisung gegen den Willen des Empfängers ist nicht zulässig, Brudermüller FamRZ 1999,198. [...]
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